Prüfanstalt KB
Häufig gestellte Fragen
Sie können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung vorbei kommen. Jedoch kann es vereinzelt zu Wartezeit kommen. Gerne können Sie auch einen Termin vereinbaren.
Unsere genauen Öffnungszeiten finden Sie hier.
- Fahrzeugschein
- Nur wenn sie Änderungen an ihrem Fahrzeug vornehmen wollen, brauchen Sie die entsprechenden Gutachten oder Genehmigungen nach EU-Recht.
- Sollten Sie bereits Änderungen vorgenommen haben, brauchen Sie, falls diese noch nicht in den Fahrzeugschein eingetragen wurden, den entsprechenden Bericht über die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO.
- Das hängt immer davon ab, welche besonderen Umstände bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen.
- Durchschnittlich müssen Sie mit ca. 20 – 30 Minuten rechnen.
Ja. Sie können bei der Überprüfung zuschauen. Unsere Prüfingenieure beantworten Ihnen gerne Fragen und zeigen Ihnen, wenn erwünscht, die Mängel an ihrem Fahrzeug.
Nein. Wenn Sie ihre Unterlagen abgegeben haben und alle Fragen geklärt sind, müssen Sie während der Fahrzeugprüfung nicht anwesend sein. Wenn eine dritte Person über die erforderlichen Unterlagen verfügt, kann die Fahrzeugprüfung auch in Ihrem Auftrag erledigt werden.
Fahrzeuge erhalten auch bei Überziehung die volle Plakettenlaufzeit. Wurde die Frist aber um mehr als zwei Monate überzogen, ist eine vertiefte Haupt-Untersuchung notwendig die unabhängig von der Prüforganisation 20 % mehr kostet.
Die Preise für die verschiedenen Leistungen richten sich nach den spezifischen Fahrzeugdaten. Gerne können Sie telefonisch eine Preisauskunft einholen.
Ja. Wir akzeptieren Bar- und EC-Kartenzahlung sowie Visa und Mastercard
Nein! Sie müssen nicht zum TÜV, auch wir führen die HU durch. Als GTÜ-Vertragspartner sind wir autorisiert amtliche Prüfleistungen durchzuführen.


